Aktenvernichtung von Husen GmbH

Die Aktenvernichtung von Husen GmbH ist ein erfahrenes und zuverlässiges Unternehmen, das sich auf die sichere Vernichtung von sensiblen Informationen spezialisiert hat.

Beim Alten Flugpl. 17, 49377 Vechta

Die Aktenvernichtung von Husen GmbH ist ein Familienbetrieb, der seit über 20 Jahren in Vechta tätig ist und sich auf die Vernichtung von Akten und Datenträgern gemäß BDSG spezialisiert hat. Als Sicherheitsexperte auf diesem Gebiet bietet das Unternehmen ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum, das von der Abholung bis zur Vernichtung reicht. Dabei wird jeder Schritt sorgfältig überwacht, um einen lückenlosen Sicherheitssystem zu gewährleisten. Ob stationäre oder mobile Vernichtung - die Aktenvernichtung von Husen GmbH bietet eine flexible Lösung für jeden Bedarf. Kunden können ihre Altablage auch persönlich bei dem Unternehmen anliefern und den Vernichtungsvorgang beobachten. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Gewährleistung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit der Informationen. Von der Abholung bis zur Vernichtung ist der Zugriff Unbefugter ausgeschlossen. Die Aktenvernichtung von Husen GmbH versteht sich als kompetenter Partner für Unternehmen, die den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Schriftgut gerecht werden müssen. Das Unternehmen holt nicht nur Altablage ab, sondern auch Kartons, Paletten und Gitterboxen und sorgt für eine fachgerechte Entsorgung. Dabei können sich Kunden auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlassen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, während Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 Abgabenordnung (AO) erfüllen müssen. Die Aktenvernichtung von Husen GmbH unterstützt Kunden bei der Einhaltung dieser Vorschriften und bietet eine sichere Vernichtung von vertraulichen Informationen gemäß den steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften. Es ist zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist gemäß der Abgabenordnung (§147) mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Daraus ergibt sich, dass die Aufbewahrungsfrist aller zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Die Aktenvernichtung von Husen GmbH trägt dazu bei, dass Kunden ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und sich gleichzeitig auf eine reibungslose Vernichtung verlassen können.

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